
Sicherstellung von Gegenständen, Recht: strafprozessuale Zwangsmaßnahme, die hauptsächlich zur Sicherung von Beweismitteln dient. Zu diesem Zweck kann die Sicherstellung von Gegenständen durch schlichtes Inverwahrungnehmen (§ 94 Absatz 1 StPO), durch Beschlagnahme und gegebenenfalls durch Erzwingun...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.